?Wie viele Mitarbeiter brauche ich für 60 Sitzplätze?
Vollservice-Restaurant mit 60 Plätzen: 4.0 FTE (1 Küchenchef, 1 Koch, 2 Service, plus 0.5 Aushilfen für Spitzen). Pizzeria mit 60 Plätzen: 3.3 FTE. Takeaway: 2.4 FTE.
?Was ist der L-GAV-Mindestlohn 2026?
Ab 1.1.2026: CHF 3'582 ohne Berufslehre, CHF 4'444 mit dreijähriger Berufslehre (Koch/Restaurationsfachfrau EFZ), CHF 4'788 mit eidg. Diplom. 13. Monatslohn ist Pflicht. Allgemeinverbindlich für alle Schweizer Gastrobetriebe.
?Wie hoch sind die Sozialkosten für den Arbeitgeber?
Rund 14 % auf den Bruttolohn: AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 %, BVG 3.5–9 % (altersabhängig), FAK ~1.2 %, UVG ~1.4 %, KTG ~0.8 %. Beispiel: Bei CHF 4'444 Brutto = rund CHF 5'070 Arbeitgeber-Vollkosten.
?Wie viel darf ein Mitarbeitender maximal arbeiten?
L-GAV: 42-Stunden-Woche (Vollzeit), 5 Wochen Ferien (4 Wochen bei < 20 J.), 11h Mindestruhezeit zwischen Arbeitstagen, ein freier Sonntag pro 14 Tage. Überstunden müssen mit 25 % Zuschlag oder in Freizeit kompensiert werden.
?Wie plane ich Aushilfen und Stundenlohn-MA?
Stundenlohn gemäss L-GAV-Skala (Mindestlohn / 173.33 h × 1.08 für Ferien-/Feiertagsanteil). Aushilfen unter 8h pro Monat sind AHV-frei. Wichtig: Auch Stundenlöhner brauchen BVG ab 22'050 Jahreseinkommen — also bei regelmässigem Einsatz Pensionskasse anmelden.