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    Restaurant eröffnen im Kanton Zürich: Bewilligungen 2026

    Im Kanton Zürich braucht es kein Wirtepatent. Entscheidend sind Baubewilligung, Lebensmittel-Meldung und – bei Alkohol – die Bewilligung der Gemeinde.

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    Machbarkeits-Check für Zürich anfordern
    Fähigkeitsausweis / Wirtepatent

    Nicht vorgeschrieben.

    Zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. Stadt (Stadtpolizei Zürich für Gastgewerbe)

    Besonderheiten im Kanton Zürich

    • In der Stadt Zürich sind Baugesuche für Umnutzungen besonders gründlich (Lärm, Abluft, Denkmalpflege in der Altstadt).
    • Aussenbereiche und Boulevard-Gastronomie brauchen eine separate Bewilligung.
    • Für Nachtbetrieb gelten zusätzliche Auflagen.

    Diese Bewilligungen brauchen Sie in jedem Kanton

    01

    Meldung Lebensmittelbetrieb

    Jeder Gastrobetrieb meldet sich vor der Eröffnung beim kantonalen Lebensmittelinspektorat und führt ein Selbstkontrollkonzept (HACCP).

    02

    Baugesuch bei Umnutzung

    Wird aus Laden, Büro oder Lager ein Gastrobetrieb, braucht es in der Regel ein Baugesuch bei der Gemeinde – oft der längste Schritt (4–12 Wochen).

    03

    Brandschutz nach VKF

    Fluchtwege, Notbeleuchtung, Brandabschnitte und Abluftkanäle müssen den Brandschutzvorschriften der VKF entsprechen.

    04

    Lüftung & Fettabscheider

    Gewerbliche Küchen brauchen eine geprüfte Abluft über Dach (je nach Lage) und meist einen Fettabscheider gemäss Gemeinde-Entwässerung.

    05

    Alkohol & Öffnungszeiten

    Alkoholausschank, Verlängerungen und Aussenbereiche werden kantonal bzw. kommunal geregelt und bewilligt.

    06

    SUISA, Reklame, Arbeitsrecht

    Musiknutzung (SUISA), Schilder/Reklame (Gemeinde) und der L-GAV für Mitarbeitende gelten schweizweit.

    Häufige Fragen

    Brauche ich im Kanton Zürich ein Wirtepatent?

    Nein. Ein Fähigkeitsausweis ist im Kanton Zürich nicht vorgeschrieben. Für Alkoholausschank braucht es aber eine Bewilligung der Gemeinde.

    Wie lange dauert ein Baugesuch für ein Restaurant in Zürich?

    Je nach Umfang meist 6–12 Wochen. Ein vollständiges Gesuch mit Lüftungs- und Brandschutzplan verkürzt die Rückfragen deutlich.

    Stand 2026, ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

    Kostenloser Bewilligungs- & Machbarkeits-Check im Kanton Zürich

    Schicken Sie uns Adresse und Konzept. Wir prüfen Lüftung, Fettabscheider, Fluchtwege und nötige Bewilligungen und melden uns innert 24 Stunden.

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